Was gehört zur Schönheitsreparatur

Was gehört zur Schönheitsreparatur

In der folgenden Aufstellung ist zu sehen, welche Arbeiten zu den Schönheitsreparaturen gehören.

• Außentüren – die Innenseite streichen

• Balkon-Innenflächen, Loggien-Innenflächen – keine Schönheitsreparaturen, weil die Flächen zum Außenbereich gehören

• bestimmter Farbton – helle und neutrale Farben, welche Nachfolgemieter akzeptieren können

• Decken – streichen

• Doppelfenster (alte Baujahre) – Die Innenfenster und der Zwischenraum sind zu streichen. Der Außenflügel ist nur die Innenseite zu streichen. Der Falz beim Außenfenster muss nicht gestrichen werden.

• Einbauschränke – Wenn sie ein Teil der Wand sind, muss gestrichen werden.

• Einfachfenster – Die Innenseite ist zu streichen. Der Falz muss nicht gestrichen werden.

• Heizrohre, Heizkörper – Lackieren bzw. streichen

• Holzfußboden – streichen

• Holzverkleidungen an Wänden, Decken – Sind zu streichen bzw. zu lasieren. Verkleidung gehört zur Wand.

• Innentüren – Lackieren bzw. streichen

• Laminat – reinigen und mit Schutzmittel pflegen

• Parkett – Unversiegeltes Parkett wachsen bzw. ölen.

• Sockelleisten aus Holz – streichen

• Teppichboden – Eine Grundreinigung mit einen Nass/ Trocken-Sauger ist erforderlich. Nur normales absaugen reicht nicht.

• Wände – Wände sind zu streichen und wenn erforderlich neu zu tapezieren.

• Wasserrohre, Gasrohre – Wenn sie im sichtbaren Bereich vorhanden sind, streichen bzw. lackieren.

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