Die erste Abrechnung der Nebenkosten

Laut Gesetzgeber müssen die Vorauszahlungen so bemessen sein, dass möglichst keine großen Nachzahlungen bzw. Erstattungen entstehen. Gerade im ersten Jahr, in welchem die Wohnung angemietet wird, kann die richtige Vorauszahlungshöhe für den Mieter nur recht schwer ermittelt werden.

Als Orientierung empfiehlt es sich, die Vorauszahlung des Vormieters zu nehmen. Diese Vorauszahlung kann nur als Orientierung dienen. Einflussfaktoren auf die letztendlich tatsächliche Höhe sind unter anderem Anzahl der Bewohner, besonders kalte und lange Winter, Nutzungsverhalten der Mieter, im Winter die Zimmertemperatur usw.

Ein weiterer Faktor ist die Geldsumme der bezahlten Betriebskostenvorauszahlung. Die Betriebskostenvorauszahlungen werden in 12 gleich großen Raten im Jahr bezahlt. Im Sommer werden Heizkostenvorauszahlungen geleistet, welche dann sozusagen im Winter verbraucht werden. Wenn der Mieter erst im laufenden Jahr einzieht, fehlen oft Monate um eine entsprechende Summe an Heizkostenvorauszahlungen anzusammeln. Das hat zur Folge, dass der Mieter mit einer Nachzahlung rechnen muss. Je später der Mieter im Jahr einzieht um so weniger Vorauszahlungen wurden angesammelt und um so höher fällt die Nachzahlung aus.

Im darauffolgenden Jahr stimmt die Höhe der Vorauszahlung wieder. Es wurde über das gesamte Jahr die Vorauszahlung eingezahlt. Dadurch konnten in den Sommermonaten die entsprechenden Vorauszahlungen für die Heizungsmonate angesammelt werden.

Eine Nachzahlung im Jahr des Mietbeginnes ist nichts Ungewöhnliches, wenn nach der Jahresmitte in die Wohnung eingezogen wird. Es sollte darauf geachtet werden, dass ca. 2,00 Euro an Vorauszahlung für Betriebs- und Heizkosten veranschlagt sind. Die Vorauszahlungshöhe kann für Wohnungen angenommen werden, welche durch eine Zentralheizung beheizt wird. Die Zahl dient als erste grobe Orientierung.

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