Den Lärm protokollieren

Leider kommt es immer wieder vor, dass Mieter übermäßig laut sind. Damit der Vermieter aktiv werden kann, ist ein Lärmprotokoll notwendig. In dem Lärmprotokoll hält der Mieter den Zeitpunkt und die Art der Belästigung fest.

Das ausgefüllt Lärmprotokoll wird dem Vermieter übergeben. Mit dieser Aufstellung kann dann der Vermieter nachweisbar den Lärm erzeugenden Mieter auffordern sich leiser zu verhalten. Wenn notwendig, können mit Hilfe des Protokolls weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Grundsätzlich gilt aber: Sprechen Sie erst einmal mit dem Verursacher. Oft ist es ihm gar nicht bewusst, dass er andere Mieter stört.

Wenn wir den anderen Mieter, sei es mit oder ohne Lärmprotokoll gleich ansprechen würden, müssen wir sowieso sagen, wer sich beschwert hat. Damit aber ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis bleibt, ist es besser, dass Sie sich erst einmal direkt an den anderen Mieter wenden. Sollte danach immer noch keine Verbesserung eintreten, so kann der Vermieter immer noch aktiv werden.

Dann haben Sie es versucht und niemand kann sich beschweren, dass Sie dem anderen etwas böses wollen. Es ist sogar umgekehrt. Jetzt ist der Lärm verursachende Mieter in einer schlechteren Position.

Deshalb, erst miteinander sprechen. 80% der Fälle lassen sich so lösen und das Mietsverhältnis wir für alle angenehmer.

Protokoll für die Lärmaufzeichnung

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