Briefkastenschlüssel futsch

Hin und wieder kommt es einmal vor, dass ein Briefkastenschlüssel abbricht bzw. ein Briefkastenschloss einfach kaputt geht. Das ist nicht schön und ärgerlich. Nun stellt sich oft die Frage, wer muss den Schlüssel ersetzen bzw. wer muss das Briefkastenschloss reparieren?

In vielen Mietverträgen ist eine Kleinreparaturklausel vereinbart. Das Briefkastenschloss und der abgebrochene Briefkastenschlüssel fallen darunter.

Es fallen alle die Dinge unter die Kleinreparaturklausel, welche der Mieter mehrmals und ständig selbst im Gebrauch hat. Das sind unter anderem neben den Briefkastenschlüssel und Briefkastenschloss, auch Thermostatköpfe, Handbrausen und so weiter.

Das Briefkastenschloss und der Briefkastenschlüssel müssen somit vom Mieter selbst ersetzt werden.

Wir haben es schon einmal erlebt, dass die Mieter so schlau waren und einfach aus dem Briefkasten einer leeren Wohnung das Schloss ausgebaut haben. Hier handelt es sich um Diebstahl mit Sachbeschädigung. Das kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Wenn man bedenkt, dass das Schloss nur um die 10 € kostet, wäre dieses Vorgehen einfach unverantwortlich und dumm.

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