Kündigung wegen Lärms vom BGH bestätigt
Kündigung des Mieters wegen Ruhestörung von BGH bestätigt. Vermieter muss nicht nachweisen, was in der Wohnung passiert.
WeiterlesenKündigung des Mieters wegen Ruhestörung von BGH bestätigt. Vermieter muss nicht nachweisen, was in der Wohnung passiert.
WeiterlesenLeider kommt es immer wieder vor, dass Mieter übermäßig laut sind. Damit der Vermieter aktiv werden kann, ist ein Lärmprotokoll
WeiterlesenTitel | Preis | Status | Typ | Wohnfläche | Zweck | Schlafzimmer | Badezimmer |
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