Fristlose Kündigung, weil Mieter Wartung der Rauchmelder nicht zulässt

Rauchwarnmelder sind inzwischen zur Pflicht geworden. Die Rauchmelder müssen regelmäßig kontrolliert werden. Zur Prüfung der Rauchmelder muss das beauftragte Unternehmen oder der Vermieter in die Wohnung.

Ein Mieter, der mehrmals eine Kontrolle der Rauchmelder in seiner Wohnung verhinderte, wurde fristlos gekündigt. Der Fall landete vor dem Landesgericht Konstanz.

Beim ersten Termin schlug der psychisch kranke Mann den beauftragten Techniker, beim zweiten Mal verweigerte er wiederum den Zutritt zur Wohnung.

Weil durch das Ausbleiben der Rauchwarnmelderwartung die Sicherheit des Hauses gefährdet ist, kündigte der Vermieter den Mietvertrag fristlos. Der Mieter wollte die Kündigung nicht akzeptieren. So musste der Vermieter beim zuständigen Amtsgericht auf Räumung klagen. Beim Amtsgericht unterlag der Vermieter. Erst im Berufungsverfahren konnte der Vermieter sich durchsetzen. Das Landgericht Konstanz hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf.

Die Weigerung des Mieters, die Kontrolle der Rauchmelder einen Techniker oder dem Vermieter in die Wohnung zu ermöglichen, führe zu versicherungstechnischen Konsequenzen. Insbesondere seine aber die anderen Mieter und das Wohnhaus schwerwiegend gefährdet. Daher müsse in diesem Fall die Rücksichtnahme auf die psychische Erkrankung zurücktreten.

Der Vermieter habe Anspruch auf Räumung der Wohnung. Die fristlose Kündigung war also gerechtfertigt. Auch ist weder eine Abmahnung erforderlich, noch müsse eine Räumungsfrist eingehalten werden.

LG Konstanz, Urteil vom 08.12.2017 – A 11 S 83/17

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