Korrekte Angaben in der Selbstauskunft

Das trifft allerdings nur für die Pflichtangaben in der Selbstauskunft zu. Unzulässige Fragen braucht der Mietinteressent nicht beantworten. Bei unzulässigen Fragen könnte sogar gelogen werden.

Zulässig sind Fragen zu folgenden Kriterien:

  • Familienstand
  • Einkünfte
  • Arbeitgeber
  • Bonität


Nicht zulässig wären Fragen mit folgenden Kriterien:

  • Zugehörigkeit zu einer Partei
  • Sexuelle Neigungen


Das Kündigungsrecht des Vermieters gilt bei falschen Angaben nicht unbefristet. Hat der Mieter bereits längere Zeit in der Wohnung gewohnt und hat sich nichts zu Schulden kommen lassen, kann der Vermieter wegen den falschen Angaben nicht kündigen. Wie lange nach der Abgabe der Vermieter kündigen kann, hängt unter anderem von der Schwere der falschen Angaben ab.

Wir als Vermieter können den Mietinteressenten folgende Empfehlung geben. Finden die Mietinteressenten Fragen auf der Selbstauskunft, welche Sie nicht ohne Bedenken beantworten wollen, sollte das persönliche Gespräch zum Vermieter gesucht werden. Im persönlichen Gespräch können die Gründe erläutert werden.

Ein unvollständig oder falsche Mieterselbstauskunft führt auf Vermieterseite sofort zu Misstrauen. Dadurch fällt die Chance auf die Wohnung. Oft gibt es nicht nur einen Bewerben. Das persönliche Gespräch kann hier erhebliche helfen, von Anfang an ein Vertrauensverhältnis zwischen Mietinteressenten und Vermiete aufzubauen.

Schreibe einen Kommentar

Immobiliensuche

Compare Listings

Titel Preis Status Typ Wohnfläche Zweck Schlafzimmer Badezimmer