Mieter mit einem Fuß im Gefängnis?

Manchmal entstehen aus Kleinigkeiten zwischen Mieter und Vermieter/ Verwalter große Sachen. Dabei muss es sich nicht um ein riesiges Haus handeln. Auch in einem Haus mit nur 3 Mietparteien kann es heiß hergehen.

Was ist geschehen? Die Immobilienverwaltung übernahm das Objekt in die Verwaltung. Von dem Voreigentümer erhielt die Verwaltung keinerlei vernünftige Objektunterlagen. So rechnete die Immobilienverwaltung im ersten Jahr die Betriebskosten ab. Teilweise mussten die Zählerstände geschätzt werden, weil vom Voreigentümer die Werte nicht vorlagen. Die Mieter waren nicht einverstanden und legten Widerspruch ein. Die Immobilienverwaltung erklärte die Situation den Mietern. Daraufhin stellten die Mieter ihre alten Abrechnungen zur Verfügung. Auf dieser Grundlage konnte die Immobilienverwaltung eine korrekte Abrechnung für die Mieter erstellen. Da die Immobilienverwaltung positiv zu Gunsten der Mieter geschätzt hatte, ergab die neue Abrechnung mit den gelieferten Zahlen der Mieter ein zu Ungunsten der Mieter ausfallendes Ergebnis. Insbesondere ein Mieter hatte gehofft, der Immobilienverwaltung einen Fehler nachzuweisen und war besonders über das Ergebnis enttäuscht.

Gleichzeitig sollte die Immobilienverwaltung für Ordnung im Objekt sorgen. Es stand viel Gerümpel rum, der Fahrradraum war komplett zugestellt und es wurde auf dem kleinen Hof sogar in einer Feuerschale offenes Feuer gemacht. Bitten und aufzeigen der rechtlichen Folgen bewegten die Mieter nicht dazu in irgendeiner Weise mit dem Vermieter/ Immobilienverwaltung zu kooperieren. Die Mieter führten sich auf, als wenn Ihnen das Haus gehörte und belästigten sogar Handwerker, welche Reparaturen im Haus ausführen sollten.

Insbesondere ein Mieter beschimpfte ständig die Verwaltung, drohte mit Anzeige wegen Diebstahl usw. Genauso weigerte sich dieser Mieter insbesondere mitzuteilen, was seine Gegenstände auf dem Hof und im Fahrradraum wären. Dem Mieter blieb nichts anderes übrig als Feststellungklage zu erheben. Diese Klage wurde zu Gunsten des Vermieters entschieden und der Mieter wurde verurteilt dem Vermieter mitzuteilen, welche Gegenstände ihm gehören (Amtsgericht Lübben AZ. 20 C 152/21).

So ein Rechtstreit wird nicht von heute auf morgen entschieden. So kam es, wie es kommen musste zu weiteren Anfeindungen. Dem Mieter gefiel es nicht, dass der Immobilienverwalter eine Leiter wegräumen ließ. Also entschlosst er sich mal eine Anzeige wegen Diebstahl der Leiter bei der Polizei zu stellen und zu behaupten, es wäre seine Leiter. Die Sache wurde von Seiten des Gerichts abgewiesen.

Eine Mieterin aus dem Hause war der Meinung den Verwalter wegen Körperverletzung anzeigen zu müssen. So eine Anzeige ist automatisch eine Strafsache und landet sofort beim Staatsanwalt. Da der Verwalter wusste, dass er nichts gemacht hatte, wartete er beruhigt die Gerichtsverhandlung ab.
So erschienen beide Mieter vor Gericht und mussten Ihre Aussagen vor Gericht machen. Als erstes kam die Mieterin, welche die Anzeige erstellt hatte, an die Reihe. Nach der Belehrung, dass eine Falschaussage mit mindestens 3 Monate Freiheitsentzug bestraft wird, stellte die Mieterin den Sachverhalt so dar, wie er geschehen war und entlastete damit die Immobilienverwaltung.

An zweiter Stelle kam der Mieter an der Reihe, welcher immer noch der festen Überzeugung war, alles besser zu wissen. Auch er erhielt die Belehrung, was eine Falschaussage für Folgen haben könnten. Seine Aussage lässt sich kurz zusammenfassen: Er log, dass die Balken im Gericht knarrten. Er log so viel, dass die Richterin ihn darauf hinwies, dass die Klägerin paar Minuten vorher was ganz anderes ausgesagt hatte und sie müsste es ja besser wissen als er. Der Zeuge bestand weiterhin zu 100% darauf, dass er es besser wüsste als die Klägerin. Nach kurzer Zeit wurde dieser Zeuge aus dem Zeugenstuhl entlassen, weil er komplett unglaubwürdig schien.

Die Zeugen hatten zur Urteilsverkündung hinten im Saal Platz genommen.

Ende der Geschichte war, dass der Immobilienverwalter freigesprochen wurde. Die Richterin erklärte, dass die Immobilienverwaltung alles richtig gemacht hat und, nachdem was Sie bei der Zeugenvernehmung gehört hat, hätte eher die Verwaltung bzw. der Eigentümer die Mieter wegen Behinderung der Arbeit verklagen können.

Die Immobilienverwaltung überlegt, den Mieter der so massive falsche Aussagen vor Gericht getätigt hat, zu verklagen. Im Ergebnis würde eine Gefängnisstrafe drohen. Die Richterin hat den falsch aussagenden Mieter sogar darauf hingewiesen, dass es gerade gefährlich wird.
(Amtsgericht Lübben, Az. 40 Cs 1511 Js 17249/21)

 

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